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.: So funktioniert die Wahl!
Am 28. September 2008 hast du die Wahl: Deine 2 Stimmen entscheiden darüber, wer künftig im Bezirkstag und Landtag das Sagen hat. Mit deiner Ert- und Zweitstimme entscheidest du, wer deine politischen Interessen und Anliegen inden nächsten fünf Jahren wahrnimmt! Also kreuze bei der Wahl auf undentscheide mit!
Wenn du am 28. September 2008 nicht an deinem Heimatort bist, nutze die Möglichkeit der Briefwahl um zu wählen. Die Unterlagen kannst du ab dem 25. September im Rathaus deiner Stadt oder Gemeinde anfordern.
Aber wie funktioniert die Bezirkstagswahl in Schwaben?
Die Wähler in Bayern haben zwei Stimmen. Die Erst- und Zweitstimme. Das Besondere an Bayern: Für die Sitzverteilung sind beide Stimmen gleich wichtig - sie werden zusammengezählt. Daraus wird dann ermittelt, welche Partei wie viele Abgeordnete in den Bezirkstag schickt.
Mit der Erststimme wählst du den Direktkandidaten oder die Direktkandidatin in deinem örtlichen Stimmkreis.
Mit deiner Zweitstimme wählst du einen Bewerber aus der Wahlkreisliste der Partei die du unterstützen möchtest. Ihre Zweitstimme ermöglich dir eine Persönlichkeitswahl, in der du direkt einen Bewerber oder eine Bewerberin auf der Liste der jeweiligen Partei ankreuzt. Damit entscheidet sich die Reihenfolge auf der Liste der jeweiligen Partei.
Wie wird jetzt ausgerechnet, wer in den Bezirkstag einzieht?
Für den Regierungsbezirk (der gleichzeitig auch ein Wahlkreis ist) werden die gesamten Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt. Die Stimmen werden nach einem bestimmten System - genannt
d'Hondt'sche Verfahren - für die einzelnen Parteien in Mandate umgerechnet. Von dieser Zahl werden die von ihren jeweiligen Bewerbern in den Stimmkreisen direkt gewonnen Sitze abgezogen.
Die verbleibenden Sitze werden an die Bewerber auf den Listen der Parteien entsprechend ihrem Stimmenanteil verteilt. Dabei werden die Stimmen, die ein Stimmkreisbewerber in seinem Stimmkries und jede, die er auf der Parteiliste erhalten hat, zusammengezählt.
Bei den Bezirkstagswahlen gilt nicht die Fünf-Prozent-Hürde. Das heißt das man nicht 5 % der Stimme erreichen muss um ein Mandat im Bezirkstag zu erhalten.
